Covid-19
Wir möchten Sie über das Fristende folgender Corona Förderungen informieren:
Art der Förderung | Fristende für die Einreichung |
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Ausfallsbonus III November 2021 | 09.03.2022 |
Ausfallsbonus III Dezember 2021 | 09.04.2022 |
Ausfallsbonus III Jänner 2022 | 09.05.2022 |
Ausfallsbonus III Februar 2022 | 09.06.2022 |
Ausfallsbonus III März 2022 | 09.07.2022 |
Fixkostenzuschuss 800 | 31.03.2022 |
Verlustersatz | 31.03.2022 |
Verlustersatz III | 30.09.2022 |
NPO – Unterstützungsfonds 4. Quartal 2021 | 30.04.2022 |
Härtefallfonds Phase 4 | 02.05.2022 |
Vergütungen Quarantäne individuell | (siehe unten) |
Anträge auf Entschädigungszahlungen gemäß Epidemiegesetz „Vergütungen Quarantäne Mitarbeiter*innen oder Unternehmer:innen“ müssen innerhalb von drei Monaten nach Ende der Quarantäne laut Bescheid eingebracht werden.
Nach Ablauf der Fristen können keine Anträge mehr gestellt werden.
Kontaktieren Sie uns bitte daher rechtzeitig, wenn Sie Förderungen oder Entschädigungszahlungen beantragen möchten!
Diese Information basiert auf dem aktuellen Wissensstand. Über etwaige Änderungen der Regelungen werden wir Sie umgehend informieren.
Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung!
Bleiben Sie gesund!
Ihr WTH-Team
*) Die Klienteninformation wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Es handelt sich um allgemeine Informationen die eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Alle Informationen ohne Gewähr. Kein Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität.
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