Covid-19
Zur Abfederung der weiteren wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen, wurde der Verlustersatz um weitere 3 Monate verlängert.
Wir möchten Sie über die Eckpunkte wie folgt informieren:
Der Antrag kann für folgende Zeiträume gestellt werden:
Betrachtungszeitraum 1 | 01.01.2022 bis 31.01.2022 |
Betrachtungszeitraum 2 | 01.02.2022 bis 28.02.2022 |
Betrachtungszeitraum 3 | 01.03.2022 bis 31.03.2022 |
Der Vergleichszeitraum ist das jeweilige Monat im Jahr 2019.
Der Antrag hat durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu erfolgen und erfolgt über FinanzOnline.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebstätte in Österreich, welche
Die operative Tätigkeit muss bei Antragstellung bis zur Antragsauszahlung vorhanden sein.
Der Antrag auf verlängertem Verlustersatz kann ab einem Umsatzausfall von mindestens 40% insgesamt in einem oder bis zu allen 3 Zeiträumen beantragt werden. Ein vorhandener Verlust ist ebenso notwendig.
Der Antrag kann für 1 Zeitraum oder für bis zu maximal 3 Zeiträume beantragt werden. Eine zeitliche Lücke ist nicht zulässig!
Der Verlustersatz III ist vom ursprünglichen Verlustersatz, welcher für den Zeitraum bis Juni 2021 gilt, sowie vom Verlustersatz II, welcher für Juli bis Dezember 2021 gilt, getrennt zu betrachten.
Der Verlust ist die Differenz zwischen Erträgen (Umsätze, Bestandsveränderungen, Eigenleistungen und sonstige Erträge) und den Aufwendungen.
Verlustmindernd werden folgende Erträge berücksichtigt:
Die Höhe des Verlustersatzes entspricht 70% der Bemessungsgrundlage.
Bei Klein- oder Kleinstunternehmen erhöht sich die Ersatzrate auf 90% der Bemessungsgrundlage.
Der Maximalbetrag der Förderung beträgt EUR 12.000.000.
Gewinnausschüttungen und Entnahmen des Inhabers sind an die wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen und dürfen bis 30.06.2022 nicht erfolgen, da dies die Gewährung des Verlustersatzes III ausschließt.
Der Antragsteller ist verpflichtet, schadensmindernde Maßnahmen zu setzen, um die durch den Verlustersatz zu deckenden Verluste zu reduzieren.
Der Antrag kann ab 10.04.2022 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 30.09.2022
Für die Beantragung des Verlustersatzes durch uns, müssen die vollständigen Buchhaltungsunterlagen für Jänner bis März 2022 vorliegen und dementsprechend verarbeitet werden.
Der Antrag ist pro Unternehmen/Steuernummer zu stellen. Wenn Niederlassungen oder mehrere Geschäftsfelder bestehen, müssen diese zusammengefasst und somit der Umsatzausfall von mindestens 40%, sowie der Verlust vom gesamten Betrieb errechnet werden. Der Antrag wird für den Gesamtbetrieb unter der gleichen Steuernummer gestellt.
Eine Richtlinie und nähere Details finden Sie unter den folgenden Links:
Wünschen Sie eine Beantragung durch uns, bitten wir Sie, uns dies schriftlich per Mail auf office@wth.at mitzuteilen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass diese Information auf dem derzeitigen Wissensstand basiert und wir werden Sie bei Änderungen bzw. Beschlussfassung selbstverständlich umgehend informieren.
Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung!
Bleiben Sie gesund!
Ihr WTH-Team
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