Covid-19

31. Jänner 2022

Verlustersatz II (Juli – Dezember 2021)

Zur Abfederung der weiteren wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen, wurde der Verlustersatz um weitere 6 Monate verlängert.

Wir möchten Sie über die Eckpunkte wie folgt informieren:

Der Antrag kann für folgende Zeiträume gestellt werden.

Betrachtungszeitraum 1 01.07.2021 bis 31.07.2021
Betrachtungszeitraum 2 01.08.2021 bis 31.08.2021
Betrachtungszeitraum 3 01.09.2021 bis 30.09.2021
Betrachtungszeitraum 4 01.10.2021 bis 31.10.2021
Betrachtungszeitraum 5 01.11.2021 bis 30.11.2021
Betrachtungszeitraum 6 01.12.2021 bis 31.12.2021

Der Vergleichszeitraum ist der jeweilige Monat im Jahr 2019.

Zusammenfassung der wichtigsten Voraussetzungen

  • 50% Umsatzausfall
  • Erzielung eines Verlusts (Definition siehe unten)
  • Sitz oder Betriebstätte in Österreich
  • Operative Tätigkeit in Österreich
  • Das Unternehmen erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land und Forstwirtschaft
  • Bei mehr als 250 Mitarbeiter dürfen nicht mehr als 3% der Mitarbeiter gekündigt worden sein
  • Kein anhängiges Insolvenzverfahren oder Finanzstrafen (Ausnahmen möglich)
  • Kein Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Kein Unternehmen im Finanzsektor
  • Schadensminimierungspflicht
  • Keine Gewinnausschüttungen und Entnahmen bis 30.06.2022

Der Antrag hat durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter über FinanzOnline zu erfolgen.

Die operative Tätigkeit muss bei Antragstellung bis zur Antragsauszahlung vorhanden sein

Der Antrag kann für 1 Zeitraum oder für bis zu maximal 6 Zeiträume beantragt werden. Eine zeitliche Lücke ist nicht zulässig.

Der verlängerte Verlustersatz ist vom ursprünglichen Verlustersatz, welcher für den Zeitraum bis Juni 2021 gilt, getrennt zu betrachten.

Ermittlung des Verlustersatz II

Bemessungsgrundlage für den Verlustersatz II ist der ermittelte Verlust. Verlust ist die Differenz zwischen Erträgen (Umsätze, Bestandsveränderungen, Eigenleistungen und sonstige Erträge) und den Aufwendungen.

Zu den sonstigen Erträgen zählt auch der Ausfallsbonus.

Der ermittelte Verlust ist um folgende Beträge zu kürzen:

  • Bereits erhaltene Zuwendungen von Gebietskörperschaften im Zusammenhang mit der Corona Krise
  • Zuschüsse im Zusammenhang mit Kurzarbeit
  • Versicherungsleistungen
  • Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz

Der Verlustersatz II beträgt 70% des auf diese Art ermittelten Verlusts. Bei Klein- oder Kleinstunternehmen erhöht sich die Ersatzrate auf 90% der Bemessungsgrundlage. Klein- oder Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder Bilanzsumme von weniger als EUR 10 Millionen aufweisen.

Der Maximalbetrag der Förderung beträgt EUR 12.000.000 pro Betrieb und Einreichzeitraum?

Gewinnausschüttungen und Entnahmen des Inhabers dürfen bis 30.06.2022 nicht erfolgen und sind danach an die wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen, andernfalls ist die Antragstellung für Verlustersatz II ausgeschlossen.

Der Antrag ist pro Unternehmen/ Steuernummer zu stellen. Bestehen Niederlassungen oder mehrere Geschäftsfelder, so müssen diese zusammengefasst und somit der Umsatzausfall sowie der Verlust, vom gesamten Betrieb errechnet werden. Der Antrag wird für den Gesamtbetrieb unter der gleichen Steuernummer gestellt.

Der Antrag kann ab 01.01.2022 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 30.06.2022.

Für die Beantragung des Verlustersatzes II durch uns, müssen die vollständigen Buchhaltungsunterlagen für das Jahr 2021 vorliegen und dementsprechend verarbeitet werden.


Aufgrund der kurzen Antragsfristen ersuchen wir Sie uns Ihre Unterlagen umgehend zu senden.

Wünschen Sie eine Beantragung durch uns, bitten wir Sie uns dies schriftlich per Mail auf office@wth.at mitzuteilen.

Eine Richtlinie und nähere Details finden Sie unter den folgenden Links:

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass diese Information auf dem derzeitigen Wissensstand basiert und wir werden Sie bei Änderungen selbstverständlich umgehend informieren. Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung!

Bleiben Sie gesund und optimistisch!
Ihr WTH-Team

*) Die Klienteninformation wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Es handelt sich um allgemeine Informationen die eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Alle Informationen ohne Gewähr. Kein Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität.

Weitere Klienteninformationen 2022

7. Dezember 2022

Handlungsbedarf für registrierkassenpflichtige Unternehmer zum Jahresende!

Wie jedes Jahr zum Jahresende, besteht für registrierkassenpflichtige Unternehmer Handlungsbedarf, worüber wir Sie hiermit noch einmal informieren möchten.

4. November 2022

Energiekostenzuschuss für Unternehmen – Update

Unmittelbar nach Versendung unseres letzten Newsletters wurde bekannt, dass die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen im Fördermanager der AWS ab 07.11.2022 bis 21.11.2022 möglich ist. Die Uhrzeit des Beginnes ist seitens der AWS noch offen.

2. November 2022

Energiekostenzuschuss für Unternehmen und Betriebe – erste Details

Am 28. September 2022 hat die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss für Unternehmen als Teil des Anti-Teuerungspakets präsentiert.

Covid-19
27. Oktober 2022

Zweifelsfragen zu Corona- und Teuerungsprämie, Comeback der Sonderbetreuungszeit

Der Gesetzgeber hat mit dem Teuerungs-Entlastungspaket die Möglichkeit geschaffen, den Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen eine abgabenfreie Teuerungsprämie bis zu 3.000 EUR pro Jahr in den Jahren 2022 und 2023 auszuzahlen.

25. Juli 2022

Antiteuerungspaket und rückwirkende Anhebung des Familienbonus Plus

Vor kurzem wurde das Teuerungs-Entlastungspaket im Nationalrat beschlossen. Im Folgenden wollen wir Sie über einen wesentlichen Teil der beschlossenen Maßnahmen sowie die diesbezüglichen Auswirkungen auf die Lohnverrechnung informieren.

Covid-19
17. Februar 2022

Verlustersatz III (Jänner – März 2022)

Zur Abfederung der weiteren wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen, wurde der Verlustersatz um weitere 3 Monate verlängert.

Covid-19
2. Februar 2022

Fristen der Covid 19 Förderungen

Wir möchten Sie über das Fristende folgender Corona Förderungen informieren.

Covid-19
13. Jänner 2022

Härtefallfonds Phase 4

Wir dürfen Sie informieren, dass die Beantragung des Härtefallfonds Phase 4 ab dem 01.12.2021 möglich ist.

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Tempo und Dynamik haben bei Änderungen von Verordnungen, Richtlinien und Gesetzen rapide zugenommen. Behalten Sie den Überblick mit dem regelmäßig erscheinenden WTH-Newsletter.

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