4. November 2022

Energiekostenzuschuss für Unternehmen – Update

Unmittelbar nach Versendung unseres letzten Newsletters (diesen finden Sie hier) wurde bekannt, dass die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen im Fördermanager der AWS

ab 07.11.2022 bis 21.11.2022

möglich ist. Die Uhrzeit des Beginnes ist seitens der AWS noch offen.

Diese Voranmeldung ist für die spätere Antragstellung des Energiekostenzuschusses verpflichtend und ist auf der Website der AWS vorzunehmen (https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/)

Achtung: Diese Voranmeldung kann nicht durch den Steuerberater durchgeführt werden, und ist daher durch das Unternehmen selbst durchzuführen. Es gilt das first come first served Prinzip.

Laut AWS sind bei der Voranmeldung folgende Daten erforderlich:

  • Information zum Förderungswerber (Firmenname, Rechtsform, gegebenenfalls Firmenbuchnummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
  • Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000 überschritten hat, wenn ja, dann Angabe, ob es sich um ein energieintensives Unternehmen handelt (mit Erklärung dazu)
  • Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person im antragstellenden Unternehmen
  • Die für den Antragsprozess maßgebliche E-Mail-Adresse (hier können auch zwei Kontaktpersonen bekanntgegeben werden)

In der Folge soll der Antragsteller eine Absendebestätigung und Informationen über den Zeitraum (voraussichtlich eine Woche) für die formale Antragseinreichung im ASW-Fördermanager erhalten. Ohne rechtzeitige Voranmeldung ist somit keine Antragstellung möglich.

Halten Sie daher im eigenen Interesse oben angeführte Daten und Unterlagen rechtzeitig bereit.

Auf Basis der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen wird ein Zeitraum zugewiesen, in dem ein Antrag gestellt werden kann. Die Reihenfolge des Einlangens der Anträge ist für die Vergabe der einer Budgetobergrenze unterliegenden Zuschussmittel maßgeblich.

Führen Sie daher rasch ab 07.11.2022 die Voranmeldung durch, wenn Interesse an der Förderung besteht – die Mittel sind begrenzt.

Wahrscheinlich wird seitens der AWS ein Berechnungstool zur Verfügung gestellt, welches Ihnen bei der Beurteilung helfen soll, ob eine Einreichung überhaupt erfolgreich sein kann. Derzeit liegt dieses jedoch noch nicht vor.

Von unserer Seite kann lediglich die Feststellung des Steuerberaters ausgestellt werden, deren Inhalte und Aussehen derzeit noch nicht bekannt sind. Wir ersuchen daher, sobald Sie einen Zeitraum mitgeteilt bekommen haben und die Ausstellung der Feststellung durch uns wünschen, uns diesen Zeitraum mitzuteilen, damit wir ausreichend zeitliche Kapazitäten einplanen können.

Wenn Sie sich also die Option zur Beantragung des Energiekostenzuschusses offenhalten möchten, müssen Sie sich

  • 1. zwischen 07.11.2022 bis 21.11.2022 bei der AWS (https://www.aws.at) voranmelden und
  • 2. uns unter office@wth.at den zugeteilten Zeitraum und die Beauftragung mit Ausstellung der Feststellung mitteilen.

Die Genehmigung der Förderung seitens der EU sowie die Förderrichtlinie und weitere Details sind noch offen, es kann daher zu Änderungen kommen.

Wir informieren Sie selbstverständlich, sobald es weitere Informationen oder Änderungen gibt.

Ihr WTH-Team

*) Die Klienteninformation wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Es handelt sich um allgemeine Informationen die eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Alle Informationen ohne Gewähr. Kein Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität.

Weitere Klienteninformationen 2022

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