Covid-19
Wir dürfen Sie informieren, dass die Beantragung des Härtefallfonds Phase 4 ab dem 01.12.2021 möglich ist.
Der Antrag kann für folgende Zeiträume gestellt werden:
Betrachtungszeitraum | Vergleichszeitraum | |
---|---|---|
1 | 11/2021 | 11/2019 |
2 | 12/2021 | 12/2019 |
3 | 01/2022 | 01/2020 |
4 | 02/2022 | 02/2020 |
5 | 03/2022 | 03/2019 |
Die Antragstellung für den Betrachtungszeitraum 1 ist ab dem 01.12.2021 möglich und die Antragsfrist endet am 02.05.2022.
Die Antragstellung für den Betrachtungszeitraum 2 ist ab dem 01.01.2022 möglich und die Antragsfrist endet am 02.05.2022.
Die Antragstellung für den Betrachtungszeitraum 3 ist ab dem 01.02.2022 möglich und die Antragsfrist endet am 02.05.2022.
Die Antragstellung für den Betrachtungszeitraum 4 ist ab dem 01.03.2022 möglich und die Antragsfrist endet am 02.05.2022.
Die Antragstellung für den Betrachtungszeitraum 5 ist ab dem 01.04.2022 möglich und die Antragsfrist endet am 02.05.2022.
Die Förderung ist ein teilweiser Ersatz von entgangenem Nettoeinkommen für Einkünfte aus selbständiger Arbeit und / oder Gewerbebetrieb infolge der Auswirkungen der COVID-19 Krise.
Nicht förderfähig sind:
Der Antrag kann ab einem Umsatzausfall von 30% für den Zeitraum November und Dezember 2021 und ab einem Umsatzausfall von 40% für den Zeitraum Januar, Februar, März 2022 gestellt werden.
Bei Gesellschafter-Geschäftsführern muss ein Umsatzeinbruch sowohl bei der GmbH als auch bei dem Gesellschafter selbst von 30% bzw. 40% vorliegen. Eine wirtschaftlich signifikante Bedrohung muss hier gegeben sein. Nur eine Kürzung der Geschäftsführerbezüge reicht nicht aus. Wurden niemals Geschäftsführerbezüge Umsatzeinbruch vorliegt.
Sind die Voraussetzungen für Gesellschafter-Geschäftsführer erfüllt, so sind im Antrag nicht die Einnahmen der GmbH sondern die Einnahmen des Geschäftsführers einzutragen.
Mindestförderhöhe im November und Dezember 2021 sind EUR 1.100,00 pm und im Zeitraum Januar bis März 2022 EUR 600,00 pm.
Obergrenze der Förderung pro Betrachtungszeitraum ist EUR 2.000,00.
Nebeneinkünfte müssen im Antrag angeführt werden. Übersteigt die Summe der Nebeneinkünfte im jeweiligen Betrachtungszeitraum den Betrag von EUR 2.000,00 steht keine Förderung zu.
Die Berechnung und Entscheidung über die Förderhöhe erfolgt ausschließlich über die Wirtschaftskammer Österreich.
Der Antrag muss online auf der Seite der Wirtschaftskammer gestellt werden. Für jeden einzelnen Zeitraum ist ein separater Antrag zu stellen.
Link für die Antragstellung:
Die Richtlinie und nähere Details (viele Fragen und Antworten zu verschiedenen Themen) finden Sie unter den folgenden Links:
Der Antrag kann nur mit Ihrer persönlichen Handysignatur gestellt werden.
Eine Information über die Handysignatur, sowie deren Freischaltung/ Aktivierung finden Sie unter:
Da die Handysignatur eine persönliche Identifizierung ist, können die Anträge NICHT durch unsere Kanzlei gestellt werden! Wir können Sie gerne telefonisch bei der Antragsausfüllung unterstützen.
Wie bereits dargestellt, können vorbehaltlich der budgetären Deckung die Anträge für den Härtefallfonds bis längstens 02.05.2022 gestellt werden. Nach diesem Datum ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.
Stellen Sie die Anträge daher rechtzeitig, am 03. Mai 2022 ist es zu spät!
Diese Information basiert auf dem aktuellen Wissensstand. Über etwaige Änderungen der Regelungen werden wir Sie umgehend informieren.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund und optimistisch!
Ihr WTH-Team
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