Covid-19

13. Jänner 2022

Härtefallfonds Phase 4

Wir dürfen Sie informieren, dass die Beantragung des Härtefallfonds Phase 4 ab dem 01.12.2021 möglich ist.

Der Antrag kann für folgende Zeiträume gestellt werden:

Betrachtungs­zeitraum Vergleichs­zeitraum
1 11/2021 11/2019
2 12/2021 12/2019
3 01/2022 01/2020
4 02/2022 02/2020
5 03/2022 03/2019

Die Antragstellung für den Betrachtungszeitraum 1 ist ab dem 01.12.2021 möglich und die Antragsfrist endet am 02.05.2022.

Die Antragstellung für den Betrachtungszeitraum 2 ist ab dem 01.01.2022 möglich und die Antragsfrist endet am 02.05.2022.

Die Antragstellung für den Betrachtungszeitraum 3 ist ab dem 01.02.2022 möglich und die Antragsfrist endet am 02.05.2022.

Die Antragstellung für den Betrachtungszeitraum 4 ist ab dem 01.03.2022 möglich und die Antragsfrist endet am 02.05.2022.

Die Antragstellung für den Betrachtungszeitraum 5 ist ab dem 01.04.2022 möglich und die Antragsfrist endet am 02.05.2022.

Die Förderung ist ein teilweiser Ersatz von entgangenem Nettoeinkommen für Einkünfte aus selbständiger Arbeit und / oder Gewerbebetrieb infolge der Auswirkungen der COVID-19 Krise.

Nicht förderfähig sind:

  • Unternehmer, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen
  • Unternehmer als Privatzimmervermieter mit höchstens 10 Betten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Personen, die zum Antragszeitpunkt Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen

Der Antrag kann ab einem Umsatzausfall von 30% für den Zeitraum November und Dezember 2021 und ab einem Umsatzausfall von 40% für den Zeitraum Januar, Februar, März 2022 gestellt werden.

Bei Gesellschafter-Geschäftsführern muss ein Umsatzeinbruch sowohl bei der GmbH als auch bei dem Gesellschafter selbst von 30% bzw. 40% vorliegen. Eine wirtschaftlich signifikante Bedrohung muss hier gegeben sein. Nur eine Kürzung der Geschäftsführerbezüge reicht nicht aus. Wurden niemals Geschäftsführerbezüge Umsatzeinbruch vorliegt.

Sind die Voraussetzungen für Gesellschafter-Geschäftsführer erfüllt, so sind im Antrag nicht die Einnahmen der GmbH sondern die Einnahmen des Geschäftsführers einzutragen.

Mindestförderhöhe im November und Dezember 2021 sind EUR 1.100,00 pm und im Zeitraum Januar bis März 2022 EUR 600,00 pm.

Obergrenze der Förderung pro Betrachtungszeitraum ist EUR 2.000,00.

Nebeneinkünfte müssen im Antrag angeführt werden. Übersteigt die Summe der Nebeneinkünfte im jeweiligen Betrachtungszeitraum den Betrag von EUR 2.000,00 steht keine Förderung zu.

Die Berechnung und Entscheidung über die Förderhöhe erfolgt ausschließlich über die Wirtschaftskammer Österreich.

Der Antrag muss online auf der Seite der Wirtschaftskammer gestellt werden. Für jeden einzelnen Zeitraum ist ein separater Antrag zu stellen.

Link für die Antragstellung:

Die Richtlinie und nähere Details (viele Fragen und Antworten zu verschiedenen Themen) finden Sie unter den folgenden Links:

Der Antrag kann nur mit Ihrer persönlichen Handysignatur gestellt werden.

Eine Information über die Handysignatur, sowie deren Freischaltung/ Aktivierung finden Sie unter:

Da die Handysignatur eine persönliche Identifizierung ist, können die Anträge NICHT durch unsere Kanzlei gestellt werden! Wir können Sie gerne telefonisch bei der Antragsausfüllung unterstützen.

Wie bereits dargestellt, können vorbehaltlich der budgetären Deckung die Anträge für den Härtefallfonds bis längstens 02.05.2022 gestellt werden. Nach diesem Datum ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.

Stellen Sie die Anträge daher rechtzeitig, am 03. Mai 2022 ist es zu spät!

Diese Information basiert auf dem aktuellen Wissensstand. Über etwaige Änderungen der Regelungen werden wir Sie umgehend informieren.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund und optimistisch!
Ihr WTH-Team

*) Die Klienteninformation wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Es handelt sich um allgemeine Informationen die eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Alle Informationen ohne Gewähr. Kein Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität.

Weitere Klienteninformationen 2022

7. Dezember 2022

Handlungsbedarf für registrierkassenpflichtige Unternehmer zum Jahresende!

Wie jedes Jahr zum Jahresende, besteht für registrierkassenpflichtige Unternehmer Handlungsbedarf, worüber wir Sie hiermit noch einmal informieren möchten.

4. November 2022

Energiekostenzuschuss für Unternehmen – Update

Unmittelbar nach Versendung unseres letzten Newsletters wurde bekannt, dass die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen im Fördermanager der AWS ab 07.11.2022 bis 21.11.2022 möglich ist. Die Uhrzeit des Beginnes ist seitens der AWS noch offen.

2. November 2022

Energiekostenzuschuss für Unternehmen und Betriebe – erste Details

Am 28. September 2022 hat die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss für Unternehmen als Teil des Anti-Teuerungspakets präsentiert.

Covid-19
27. Oktober 2022

Zweifelsfragen zu Corona- und Teuerungsprämie, Comeback der Sonderbetreuungszeit

Der Gesetzgeber hat mit dem Teuerungs-Entlastungspaket die Möglichkeit geschaffen, den Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen eine abgabenfreie Teuerungsprämie bis zu 3.000 EUR pro Jahr in den Jahren 2022 und 2023 auszuzahlen.

25. Juli 2022

Antiteuerungspaket und rückwirkende Anhebung des Familienbonus Plus

Vor kurzem wurde das Teuerungs-Entlastungspaket im Nationalrat beschlossen. Im Folgenden wollen wir Sie über einen wesentlichen Teil der beschlossenen Maßnahmen sowie die diesbezüglichen Auswirkungen auf die Lohnverrechnung informieren.

Covid-19
17. Februar 2022

Verlustersatz III (Jänner – März 2022)

Zur Abfederung der weiteren wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen, wurde der Verlustersatz um weitere 3 Monate verlängert.

Covid-19
2. Februar 2022

Fristen der Covid 19 Förderungen

Wir möchten Sie über das Fristende folgender Corona Förderungen informieren.

Covid-19
31. Jänner 2022

Verlustersatz II (Juli – Dezember 2021)

Zur Abfederung der weiteren wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen, wurde der Verlustersatz um weitere 6 Monate verlängert.

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