
Die Energiekostenpauschale ist für all jene Kleinst- und Kleinunternehmen gedacht, bei denen die Zuschussuntergrenze beim Energiekostenzuschuss nicht erreicht wird.
Bis zum 14. April 2023 war es möglich sich bei der AWS für den Energiekostenzuschuss für das 4. Quartal 2023 voranzumelden.
Viele unsere KlientInnen sind im Besitz von Montagefahrzeugen (sogenannte „Spezial- Fahrzeuge“), bei denen bisher kein Sachbezug anzusetzen war, wenn diese von Mitarbeitern für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wurden.
Update zu Q4/2022, Energiekostenzuschuss II und Pauschalfördermodell
*) Die Klienteninformationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Es handelt sich um allgemeine Informationen, die eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Alle Informationen ohne Gewähr. Kein Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität.
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