11. Mai 2023

Weitere Vorgehensweise zum Energiekostenzuschuss und der Energiekostenpauschale

Unseren letzten Newsletter zu dem Thema finden Sie hier.

Neues zum Energiekostenzuschuss

Start der Antragsfrist

Bis zum 14. April 2023 war es möglich sich bei der AWS für den Energiekostenzuschuss für das 4. Quartal 2023 voranzumelden.

Wer sich vorangemeldet hat, sollte von der AWS bereits eine Information über den individuellen Antragszeitraum erhalten haben bzw. erhaltet diesen in Kürze. Die Frist für die Abgabe des Antrags wird individuell festgelegt.

Auch dieses Mal gilt das First Come, First Served Prinzip, weshalb wir Ihnen empfehlen Ihren Antrag zeitnahe zum Beginn Ihrer Antragsfrist abzugeben. Damit wir die benötigte Feststellung so rasch wie möglich erstellen können, ersuchen wir um Zusendung der benötigten Unterlagen (siehe unten) ab einer Woche vor dem Beginn Ihres zugewiesenen Antragszeitraums bzw. bis spätestens 3 Wochen vor Ende Ihres individuellen Antragszeitraums.

Sollte die Förderung die betragsmäßige Zuschussuntergrenze von EUR 750,- nicht erreichen, gibt es die Möglichkeit des „Pauschalfördermodells“. Mehr Informationen dazu finden Sie weiter unten („Neues zur Energiekostenpauschale“)

Feststellung des Steuerberaters – benötigte Unterlagen

Wir können die für die Antragstellung benötigte Feststellung des Steuerberaters für Sie ausstellen (am Antragsformular zu bestätigen). Die Antragseinbringung selbst muss durch Ihr Unternehmen erfolgen.

Um die für die Antragstellung benötigte Feststellung durch uns für Sie ausstellen zu können, benötigen wir jedenfalls folgende Unterlagen und Informationen:

  • Vorausgefülltes Antragsformular, auf Basis dessen wir unsere Feststellung ausstellen sollen
  • Ausgefülltes Berechnungstool der Basisstufe 1 über die Höhe Ihrer Zuwendung (siehe Link)
  • Jahresabrechnung von Strom, Gas oder Wärme/Kälte, deren Abrechnungszeitraum zwischen 31.01.2021 und 31.01.2022 endet
  • Sofern ein Lastprofilzähler oder intelligentes Messgerät verfügbar ist: Energieverbrauch in kWh zwischen 1.1.2021 und 31.12.2021 für Strom, Gas und Wärme/Kälte
  • Zählpunktnummer (nur die letzten vier Stellen)
  • Arbeitspreis pro kWh in EUR für Oktober bis Dezember 2022 (monatweise, sofern es Änderungen gab) für Strom, Gas und Wärme/Kälte
  • Sofern ein Lastprofilzähler oder intelligentes Messgerät verfügbar ist: Energieverbrauch in kWh für Oktober bis Dezember 2022 (monatweise, sofern es Änderungen gab) für Strom, Gas und Wärme/Kälte
  • Nachweis über die Treibstoffrechnungen für Oktober bis Dezember 2022 (auszufüllen im Berechnungstool)

Nachdem wir bereits die Rückmeldung erhalten haben, dass bei einigen Unternehmen noch keine Informationen über den Arbeitspreis oder die verbrauchten Mengen für das 4. Quartal 2022 bekannt sind, empfehlen wir Ihnen die erforderlichen Daten ggf. bei Ihrem Energieversorger anzufragen.

Neues zur Energiekostenpauschale

Die Energiekostenpauschale ist für all jene Kleinst- und Kleinunternehmen gedacht, bei denen die Zuschussuntergrenze beim Energiekostenzuschuss nicht erreicht wird und umfasst eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 und 2.475 Euro, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz.

Der Jahresumsatz im Jahr 2022 muss mehr als EUR 10.000,- und weniger als EUR 400.000,- betragen haben und es dürfen keine De-Minimus-Förderungen von mehr als EUR 200.000,- innerhalb der letzten 3 Jahre vonseiten des Unternehmens bezogen worden sein.

Die Energiekostenpauschale wird rückwirkend für das Jahr 2022 beantragbar sein – Unternehmen können seit 17. April 2023 einen Selbst-Check bei der FFG unter www.energiekostenpauschale.at durchführen. Die ersten Anträge können voraussichtlich ab Mitte Mai unter www.usp.gv.at gestellt werden und die Auszahlung erfolgt im Normalfall kurz danach (siehe auch Link).

Benötigt wird eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss eine entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE) vorliegen.

Wir empfehlen allen Unternehmen, die sich nicht zum Energiekostenzuschuss voranmeldet haben, den Selbst-Check auf www.energiekostenpauschale.at zu machen, um zu evaluieren, ob sie für die Energiekostenpauschale förderberechtigt sind.

Für weitere Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Ihr WTH-Team

*) Die Klienteninformation wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Es handelt sich um allgemeine Informationen die eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Alle Informationen ohne Gewähr. Kein Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität.

Weitere Klienteninformationen 2023

11. April 2023

Montagefahrzeuge ohne Fahrtenbücher im Visier der Finanz

Viele unsere KlientInnen sind im Besitz von Montagefahrzeugen (sogenannte „Spezial- Fahrzeuge“), bei denen bisher kein Sachbezug anzusetzen war, wenn diese von Mitarbeitern für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wurden.

17. März 2023

Energiekostenzuschuss für Unternehmen

Update zu Q4/2022, Energiekostenzuschuss II und Pauschalfördermodell

So bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Tempo und Dynamik haben bei Änderungen von Verordnungen, Richtlinien und Gesetzen rapide zugenommen. Behalten Sie den Überblick mit dem regelmäßig erscheinenden WTH-Newsletter.

Copyright © 2022-2023, WTH Mares, Bartos & Partner Steuerberatung KG