11. April 2023

Montagefahrzeuge ohne Fahrtenbücher im Visier der Finanz

Viele unsere KlientInnen sind im Besitz von Montagefahrzeugen (sogenannte „Spezial- Fahrzeuge“), bei denen bisher kein Sachbezug anzusetzen war, wenn diese von Mitarbeitern für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wurden. Es ist den Mitarbeitern laut Lohnsteuerrichtlinien erlaubt mit dem Montagefahrzeug zur eigenen Wohnung und am nächsten Tag zur Arbeitsstätte (z.B. Baustelle) zu fahren, ohne, dass es ein Sachbezug für dieses Fahrzeug angesetzt werden muss.

Insofern das Spezialfahrzeug anderweitig privat genutzt wird, ist ein Sachbezug nach den allgemeinen Vorgaben zu berechnen.

Aufgrund einer widersprüchlichen Regelung in den Lohnsteuerrichtlinien wurde im Rahmen einer Betriebsprüfung verlangt, dass mittels eines Fahrtenbuchs nachgewiesen werden kann, dass das Spezialfahrzeug nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte privat genutzt wird und ansonsten keine Privatnutzung vorliegt. Da kein Fahrtenbuch vorgelegt werden konnte, wurde seitens der Betriebsprüfung argumentiert, dass wohl davon auszugehen ist, dass das Montagefahrzeug gelegentlich privat verwendet wird und hat einen vollen Sachbezug beim Mitarbeiter angesetzt.

Wir gehen davon aus, dass es in Zukunft im Rahmen von Lohnsteuerprüfungen und Betriebsprüfungen vermehrt zu solchen Diskussionen kommen wird.

Um das Risiko der Festsetzung eines Sachbezugs für das Unternehmen und insbesondere auch den betroffenen Mitarbeiter zu reduzieren, empfehlen wir KlientInnen, die über Montagefahrzeuge verfügen und den Mitarbeitern erlauben damit auch nachhause zu fahren, zukünftig die Führung eines Fahrtenbuchs pro verwendetem Montagefahrzeug, um nachzuweisen, dass die Privatnutzung nur im Rahmen der Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte stattfindet.

Von einem vereinbarten Privatnutzungsverbot – ohne Führung eines Fahrtenbuchs – raten wir ab, da eine solche Vereinbarung im Rahmen einer Betriebsprüfung nur dann Wirkung entfaltet, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Dienstgeber kontrolliert hat, ob das

Uns ist bewusst, dass dies einen Mehraufwand für das Unternehmen und insbesondere den das Fahrtbuch führenden Dienstnehmer darstellt. Wir gehen allerdings davon aus, dass die weiterhin keinen Sachbezug für die Nutzung des Montagefahrzeugs für Heimfahrten zu zahlen.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Ihr WTH-Team

*) Die Klienteninformation wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Es handelt sich um allgemeine Informationen die eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Alle Informationen ohne Gewähr. Kein Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität.

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