5. Jänner 2023

Steuertermine 2023

Wichtige Steuertermine des gesamten Jahres auf einen Blick.

  • Jänner

    Fälligkeiten
    • 16.1.
      • USt für November 2022
      • Lohnabgaben (L, DB, DZ, GKK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember 2022
    Fristen und Sonstiges
    • Ab 1.1.
      • Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht
    • Bis 16.1.
      • Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2022 für geringfügig Beschäftigte
  • Februar

    Fälligkeiten
    • 15.2.
      • USt für Dezember 2021 bzw. 4. Quartal
      • Lohnabgaben für Jänner,
      • ESt-Vorauszahlung 1. Viertel,
      • KöSt-Vorauszahlung 1. Viertel
    • 28.2.
      • Pflichtversicherung SVA
    Fristen und Sonstiges
    • Bis 1.2.
      • Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen 2022 (E18) in Papierform
    • Bis 15.2.
      • Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2022
      • Erstellung und Überprüfung des Jahresbelegs für das Jahr 2022 (pro Registrierkasse)
    • 28.2.
      • Jahreslohnzettelübermittlung per ELDA
      • Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten
      • Meldepflicht von Zahlungen gem. § 109a und b EStG aus dem Vorjahr (elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt)
  • März

    Fälligkeiten
    • 15.3.
      • USt für Jänner
      • Lohnabgaben für Februar
    Fristen und Sonstiges
    • 31.3.
      • Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabeerklärung 2022 bei Stadtkasse/Gemeinde
  • April

    Fälligkeiten
    • 17.4.
      • USt für Februar
      • Lohnabgaben für März
    Fristen und Sonstiges
    • 30.4.
      • Abgabe der Steuererklärungen 2022 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO
  • Mai

    Fälligkeiten
    • 15.5.
      • USt für März bzw. 1. Quartal
      • Lohnabgaben für April
      • ESt-Vorauszahlung 2. Viertel
      • KöSt-Vorauszahlung 2. Viertel
    • 31.5.
      • Pflichtversicherung SVA
  • Juni

    Fälligkeiten
    • 15.6.
      • USt für April
      • Lohnabgaben für Mai
    Fristen und Sonstiges
    • 30.6.
      • Einreichungspflicht der Steuererklärungen 2022 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) über FinanzOnline
      • Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2022 aus Nicht-EU-Ländern
  • Juli

    Fälligkeiten
    • 17.7.
      • USt für Mai
      • Lohnabgaben für Juni
  • August

    Fälligkeiten
    • 16.8.
      • USt für Juni bzw. 2. Quartal
      • Lohnabgaben für Juli
      • ESt-Vorauszahlung 3. Viertel
      • KöSt-Vorauszahlung 3. Viertel
    • 31.8.
      • Pflichtversicherung SVA
  • September

    Fälligkeiten
    • 15.9.
      • USt für Juli
      • Lohnabgaben für August
    Fristen und Sonstiges
    • Bis 30.9.
      • Fristen und Sonstiges
      • Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2022 L 1 in Papierform oder FinanzOnline bei zumindest zeitweise gleichzeitigem Erhalt von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Bezügen, sonst ist der Termin der 30.6. (via FinanzOnline)
      • Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften
      • Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2022
      • Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2023 für Einkommen- und Körperschaftsteuer
  • Oktober

    Fälligkeiten
    • 16.10.
      • USt für August
      • Lohnabgaben für September
    Fristen und Sonstiges
    • ab 1.10.
      • Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KSt 2022
    • bis 31.10.
      • Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides
  • November

    Fälligkeiten
    • 15.11.
      • USt für September bzw. 3. Quartal
      • Lohnabgaben für Oktober
      • ESt-Vorauszahlung 4. Viertel
      • KöSt-Vorauszahlung 4. Viertel
    • 30.11.
      • Pflichtversicherung SVA
  • Dezember

    Fälligkeiten
    • 15.12.
      • USt für Oktober
      • Lohnabgaben für November
    Fristen und Sonstiges
    • bis 31.12.
      • Schriftliche Meldung an GKK für Wechsel der Zahlungsweise (zwischen monatlich und jährlich) der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte
      • Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2018 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab
      • Mitteilungspflicht für Country-by-Country Reporting (Formular oder FinanzOnline) bei Regelwirtschaftsjahr der obersten Muttergesellschaft

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5. Jänner 2023

ÖGK-Info zu Verzugszinsen ab 2023

Ab 1.1.2023 werden für rückständige Beiträge Verzugszinsen in Höhe von 4,63 % (p.a.) verrechnet, wobei Verzugszinsen anfallen, sofern die Sozialversicherungsbeiträge nicht in der gesetzlichen Zahlungsfrist entrichtet werden.

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