11. Mai 2022

Kurz-Info: Aufbewahrungsfristen für COVID-19-Förderungen

Grundsätzlich sind für steuerliche Zwecke Bücher, Aufzeichnungen, die dazugehörigen Belege sowie die für die Abgabenerhebung bedeutsamen Geschäftspapiere und sonstigen Unterlagen im Original gemäß BAO sieben Jahre hindurch aufzubewahren.

Auch bisher gab es von dieser Grundregel schon einige Ausnahmen, v.a. im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuergesetz, wo teilweise längere Fristen beachtet werden müssen. Durch die Vielzahl von Fördergebern i.Z.m. COVID-19-Förderungen sind auch in diesem Bereich unterschiedliche Aufbewahrungsfristen für die Förderunterlagen geregelt. Anbei ein Überblick über die Aufbewahrungsfristen der Unterlagen der wichtigsten COVID-19-Förderungen.

COVID-19 Förderung Aufbewahrungsfrist
Ausfallsbonus 7 Jahre nach Abschluss des Fördervertrags
AWS Investitionsprämie 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung
Fixkostenzuschuss/ FKZ 800 7 Jahre nach Abschluss des Fördervertrags
Härtefallfonds 7 Jahre nach Ende des Kalenderjahres der gesamten Förderung
Kurzarbeitsbeihilfe 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung
NPO Unterstützungsfonds 7 Jahre nach Ende des Kalenderjahres der gesamten Förderung
Verlustersatz 7 Jahre nach Abschluss des Fördervertrags

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11. Mai 2022

Einkommensteuersenkung ab 2022

Wie interessierte Leser bereits den Medien entnommen haben, ist ein Kernpunkt der ökosozialen Steuerreform die Herabsetzung des Einkommensteuertarifs. Diese Herabsetzung ist für alle Einkunftsarten anwendbar und bringt damit sowohl Selbständigen als auch Angestellten eine spürbare Entlastung.

11. Mai 2022

Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist auch für die Hauptwohnsitzbefreiung maßgebend

Die Veräußerung von (bebauten) Grundstücken im privaten Bereich löst regelmäßig Immobilienertragsteuer aus. Die Veräußerung von (privaten) Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden ist jedoch dann steuerfrei, wenn die Voraussetzungen für die sogenannte Hauptwohnsitzbefreiung erfüllt sind.

11. Mai 2022

Richtwertmieten werden um ca. 6 % erhöht

Die Richtwertmiete bestimmt jenen Betrag, der bei einem bestimmten Wohnungssegment maximal pro Quadratmeter verlangt werden darf. Betroffen sind Mietverträge für Altbauwohnungen unter 130 m2, welche ab 1. März 1994 abgeschlossen wurden und die dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegen.

11. Mai 2022

COVID-19-Hilfen – Ergänzung der FAQs zur Bestandzinsenregelung

Im Rahmen der bewährten Hilfen gegen die wirtschaftlichen Beeinträchtigungen durch die COVID-19-Pandemie, wie etwa Fixkostenzuschuss I bzw. 800, Verlustersatz I, II und III ergeben sich oftmals Fragen zur eingeschränkten Ansetzbarkeit von Bestandzinsen für Objekte mit keiner oder nur beschränkter Nutzungsmöglichkeit aufgrund behördlicher Betretungsverbote (siehe dazu bereits Beitrag aus dem August 2021).

11. Mai 2022

Verordnung bringt Verlängerung der Antragsfristen für diverse Corona-Förderungen

Mittels Verordnung hat das BMF Ende April Antragsfristverlängerungen für diverse COVID-19-Förderungen veröffentlicht. Die Anträge können zwischen 25. April 2022 und 30. Juni 2022 eingebracht werden. Ebenso können bestimme Anträge auch abgeändert werden.

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