7. Februar 2022

Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2022

Bis spätestens Ende Februar 2022 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2021 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand, selbständiger Vortragender, Versicherungsvertreter usw. tätig waren. Eine solche Meldung gem. § 109a EStG – analog zu einem Lohnzettel bei Angestellten – muss Name, Anschrift sowie Versicherungsnummer bzw. Steuernummer des Empfängers enthalten und kann über Statistik Austria oder über www.elda.at (nicht aber FinanzOnline) vorgenommen werden. Auf eine Meldung kann unter gewissen Betragsgrenzen verzichtet werden.

Bestimmte ins Ausland getätigte Zahlungen im Jahr 2021 sind ebenso elektronisch zu melden (gem. § 109b EStG). Es handelt sich dabei grundsätzlich um Zahlungen für in Österreich ausgeübte selbständige Arbeit i.S.d. § 22 EStG, außerdem um Zahlungen für bestimmte Vermittlungsleistungen sowie bei kaufmännischer und technischer Beratung im Inland. Sinn und Zweck dieser Regelung ist die steuerliche Erfassung von Zahlungen, wobei es irrelevant ist, ob die Zahlung an beschränkt oder unbeschränkt Steuerpflichtige erfolgte oder sogar durch ein DBA freigestellt wurde. Aus weiteren Grenzen und Besonderheiten der Mitteilungspflicht von Auslandszahlungen (z.B. besteht keine Mitteilungspflicht für Zahlungen von unter 100.000 € an einen ausländischen Leistungserbringer) ist hervorzuheben, dass bei vorsätzlich unterlassener Meldung (gem. § 109b EStG) eine Finanzordnungswidrigkeit vorliegt, die bis zu einer Geldstrafe i.H.v. 20.000 € führen kann. Im Falle der Meldungsverpflichtung nach § 109a EStG und § 109b EStG ist nur eine einzige Meldung gem. § 109b EStG zu übermitteln.

Weitere Artikel im Februar 2022

7. Februar 2022

NoVA-Übergangsregelung verlängert

Wenngleich die Neuregelung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) bereits mit 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist – es ist hier im Zeichen der Ökologisierung zu Erhöhungen gekommen – wurde die NoVA-Übergangsregelung bis Mai 2022 verlängert.

7. Februar 2022

Bis Ende Februar müssen spendenbegünstigte Organisationen die erhaltenen Spenden melden

Bei der steuerlichen Geltendmachung von Spenden an spendenbegünstigte Empfängerorganisationen (z.B. Museum, freiwillige Feuerwehr, mildtätige und karitative Einrichtungen, Tierschutzvereine etc.) ist es schon vor längerer Zeit zu Vereinfachungen für Spender gekommen.

7. Februar 2022

News-Splitter – wichtige Änderungen im Sozialversicherungs-, Arbeits- und Lohnsteuerrecht

Zahlungserleichterungen im Zusammenhang mit COVID-19.

7. Februar 2022

Öffi-Ticket steuerlich begünstigt – Arbeitgeber übernimmt die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel

„Klimaticket“ sowie „Jobticket“ haben in letzter Zeit vermehrt für Schlagzeilen gesorgt.

7. Februar 2022

Ökosoziale Steuerreform 2022 im Nationalrat beschlossen – „Heizkesseltausch“ und thermische Sanierung von Gebäuden gefördert

Die ökosoziale Steuerreform 2022 wurde am 20. Jänner 2022 im Nationalrat beschlossen (wir haben zum Begutachtungsentwurf in der KI 12/21 ausführlich berichtet).

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