5. April 2022

150 € Gutschein als Energiekostenausgleich – zusätzliche Maßnahmen in Wien

Als Ausgleich für die drastisch steigenden Energiepreise wird im Rahmen des Energiekostenausgleichsgesetzes ein 150 € Gutschein pro Haushalt gewährt. Dieser Gutschein, welcher für Hauptwohnsitze, nicht aber für Nebenwohnsitze gilt, ist einkommensteuer- und abgabenfrei. Die einzige Einschränkung besteht in der Höchstgrenze für die Haushaltseinkünfte – sie liegt bei 55.000 € (pro Jahr) für Einpersonenhaushalte (dies entspricht einem Monatsbrutto ab 5.670 und somit über der Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung) und bei 110.000 € für Mehrpersonenhaushalte. Werden diese Grenzen überschritten, so darf der Gutschein nicht eingelöst werden. Der Gutschein/Bon ist beim jeweiligen Energieversorger einlösbar und ist sowohl digital als auch analog verwendbar.

In Wien gibt es außerdem einen 200 € Energiezuschuss für einkommensschwache Haushalte. Von dieser Aktion im Rahmen der „Wiener Energieunterstützung Plus“ sollen vor allem Geringverdiener, Pensionisten und Alleinerzieher profitieren. Dabei soll auch die Umsetzung möglichst einfach erfolgen, indem die Betroffenen eine Direktanweisung von 200 € bekommen (noch im 2. Quartal 2022) – ein Antrag ist nicht notwendig. Eine weitere Unterstützung erfolgt durch die Übernahme von Rückständen. Die Hilfe im Rahmen der „Energieunterstützung Neu“ erfolgt dabei durch die Übernahme von Rückständen oder Jahresrechnungen durch direkte Überweisungen an Energieunternehmen. Darüber hinaus umfasst diese Säule (voraussichtliche Umsetzung im 4. Quartal 2022) Energieberatungen oder den Austausch alter Elektrogeräte.

Schließlich sind in Wien auch noch umfangreiche Öko-Förderungen geplant, um die Energiekostenproblematik in den Griff zu bekommen. Rund 50 Mio. € sollen für Förderungen für nachhaltige Energieformen sowie für den Neubau und die Sanierung von Gebäuden bereitgestellt werden. Förderberechtigt sind demnach Ökostrom- und Fotovoltaikanlagen sowie stationäre Stromspeicher. Außerdem soll eine neue Energieeffizienzförderung bei Neubau und Sanierung im Altbau zu dem aktuell wichtigen Ziel beitragen, sich langfristig von ausländischen Energielieferungen unabhängig zu machen.

Weitere Artikel im April 2022

5. April 2022

Kurz-Info: Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) gewährt 100 € Impfbonus

Neben der medial brisant diskutierten Corona-Impfung gibt es noch eine Vielzahl von bewährten Schutzimpfungen, deren Inanspruchnahme sich gesundheitlich regelmäßig lohnt.

5. April 2022

Kurz-Info: Steuererklärungsfrist 30. Juni 2022 bei Quotenregelung

Wenn die (Jahres)Steuererklärung elektronisch eingereicht wird, muss dies grundsätzlich spätestens mit dem 30. Juni des Folgejahres erfolgen – Einreichungen in Papierform müssen schon bis 30. April des Folgejahres erledigt sein.

5. April 2022

Sehr hohe Fahrtkosten zur Abholung des Sohnes als außergewöhnliche Belastung

Kosten können regelmäßig dann steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn sie außergewöhnlich sind, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen.

5. April 2022

BMF-Info zur steuerfreien Mitarbeitergewinnbeteiligung

Im Zuge der ökosozialen Steuerreform wurde auch das Instrument der steuerfreien Mitarbeitergewinnbeteiligung eingeführt (siehe auch KI 12/21), welches als Anreizsystem dienen kann und zur stärkeren Bindung der Arbeitnehmer an das Unternehmen des Arbeitgebers beitragen kann.

5. April 2022

Spenden für die Ukraine – steuerliche Abzugsfähigkeit

Die schlimmen Ereignisse in der Ukraine haben in den letzten Wochen eine gewaltige Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst.

So bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Tempo und Dynamik haben bei Änderungen von Verordnungen, Richtlinien und Gesetzen rapide zugenommen. Behalten Sie den Überblick mit dem regelmäßig erscheinenden WTH-Newsletter.

Copyright © 2022-2024, WTH Mares, Bartos & Partner Steuerberatung KG